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Medikamente nach Dubai & Abu Dhabi mitbringen: Mein Leitfaden

1. Gebot: Kenne Verbote & Konsequenzen

Die Einfuhr von Drogen und Medikamenten nach Dubai oder Abu Dhabi ist heikel: In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sind nicht nur alle Substanzen, die wir hier landläufig als Drogen bezeichnen, illegal. Zusätzlich stehen eine ganze Reihe von Arzneistoffen aus den Bereichen der Psychopharmaka, Narkotika und weiterer sog. kontrollierter Medikamente (controlled drugs) auf der Blacklist. Das Gesundheitsministerium des Landes hat diese herausgegeben, damit sich Reisende daran orientieren können. Ich habe Euch dieses Dokument unten verlinkt. Bitte lest aber zuerst, warum es zwar unnötig ist, in Panik auszubrechen, aber trotzdem Sinn macht, sich ausführlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Existenz der erwähnten Blacklist für Medikamente in Dubai und Abu Dhabi bedeutet in Kürze: Drogen wie Kokain, Heroin, Cannabis, Opiate und Derivate sind tabu. Ebenso Medikamente, die einen auf der Liste aufgeführten Wirkstoff enthalten. Sie dürfen weder bei der Einreise eingeführt werden, noch das Land auf der Durchreise (Transit) passieren. Wird man bei Zuwiderhandeln erwischt, greift das Null-Toleranz-Betäubungsmittelgesetz und es drohen Strafen wie mehrjähriger Gefängnisaufenthalt. Bei der Suche nach „schwarzen Schafen“ unter den Einreisenden kommt hochmodernes Equipment zum Einsatz.

Wichtig zu wissen: Auch wer Drogen oder verbotene Medikamente im Sinne der VAE eingenommen hat, kann in Schwierigkeiten geraten. Nämlich dann, wenn man durch Zufall oder dumme Umstände einen Blut- oder Urintest ablegen soll. Werden dann verbotene Substanzen im Körper nachgewiesen, kann der Konsument wegen Drogenbesitzes angeklagt werden! Und: Wer auffliegt, weil er in den Emiraten schmuggelt oder dealt, muss mit Verhängung der Todesstrafe rechnen.

Alles Panikmache? So ernst ist das Thema wirklich

Bitte versteht mich nicht falsch: Ich weiß, dass die Sicherheitsbehörden nicht jeden einzelnen der Millionen Touristen kontrollieren können, die jährlich in bzw. durch die Emirate reisen. Zudem ist mir klar, dass sich die beliebte Touristendestination keine großen Schlagzeilen leisten kann. Man stelle sich den Skandal vor: „Deutscher Tourist wegen Medikamenten in Dubai festgenommen, weil er sein Antidepressivum im Urlaub dabeihaben wollte“ … Und ohne es beweisen zu können, bin ich mir sicher, dass ein Großteil der Reisenden von den Arznei-Regularien der VAE keinen blassen Schimmer hat. Ergo werden viele Personen was auch immer an Arznei benötigt gedankenlos im Gepäck mitführen.

Hinzu kommt, dass die Informationslage aus meiner Sicht besser bzw. einheitlicher sein könnte. Reiseführer, das Auswärtige Amt und Fluggesellschaften wie Emirates machen zwar auf das Problem aufmerksam. Sie halten sich aber mit genaueren Handlungsanweisungen für Betroffene oft zurück oder merken nicht, dass ihre Infos verwirrend sind. Auch die emiratischen Behörden (Tourismus, Gesundheit, Regierung) haben auf ihren Webpräsenzen teils widersprüchliche, gut versteckte oder gar keine Infos. Je nachdem, mit wem man es zu tun hat, kann man also eine andere Antwort bekommen. Da könnte der geneigte Urlauber auf die Idee kommen, dass die Thematik an Bedeutung verloren hat.

Zudem ist mir schon lange keine Schlagzeile mehr über eine Festnahme am Flughafen untergekommen. Zumindest keine, die darauf zielte, dass jemand eine Packung mit Medikamenten für den Eigenbedarf in Dubai mitführte. Alles, was ich in der letzten Zeit gelesen habe, drehte sich darum, dass richtige Schmuggler aufgeflogen sind. Also solche, die einen ganzen Koffer voller Tabletten dabei hatten oder Drogen in Handyschacheln etc. versteckt hatten.

Entscheide selbst, aber informiere Dich zuerst

ABER! Und jetzt kommt’s: Ich möchte trotzdem, dass Du über die Rechtslage vor Ort Bescheid weißt. Denn: Nur, weil es schon lange keinen Vorfall mehr gab oder die Kontrollen aktuell vielleicht eher lax sein mögen, bedeutet das nicht, dass das Zero-Toleranz-Gesetz ungültig ist. Du kannst das Thema aufgrund der eben genannten Gründe auf die leichte Schulter nehmen und unvorbereitet reisen. Du kannst aber auch vorsichtig sein und Dich so vorbereiten, dass Du mit „problematischen Medikamenten“ UND gutem Gefühl reisen kannst. Informiere Dich hier über die nötigen Schritte und triff dann eigenverantwortlich die Entscheidung, wie Du damit umgehen möchtest.

Dass das Thema nach wie vor aktuell ist, zeigt übrigens ein Artikel vom Januar 2018 in den Gulf News. Die bekannte Tageszeitung warnt Reisende darin davor, die Sache allzu leichtfertig anzugehen. Der Beitrag ist um eine (unvollständige) Top-20-Aufstellung angereichert. Diese listet häufig gebrauchte Arzneien auf, deren Wirkstoffe auf der Liste der verbotenen bzw. kontrollierten Medikamente stehen. Hier kannst Du einen ersten Eindruck davon bekommen, welche Art Arzneimittel problematisch sind.

ACHTUNG: Bitte schlage alle hier genannten Quellen selbst noch einmal mit kritischem Auge nach. Zum einen kann ich nicht jede Änderung immer auf dem Schirm haben und zeitnah in den Blog einfließen lassen. Zum anderen kann ich nicht ausschließen, auch mal etwas falsch verstanden zu haben. Ich kann das Thema hier nur so abhandeln, wie es sich mir im Mai 2019 dargestellt hat. Alle Tipps, die ich hier gebe, basieren allein auf meiner persönlichen Auffassung bzw. Interpretation der Sachlage. Daher: Alle Angaben ohne Gewähr!

Bitteres Ende: Import von Drogen- und Medikamenten nach Dubai

Die folgenden Fälle sind zwar alle schon recht lange her, aber sie zeigen deutlich, warum es nicht verkehrt ist, Vorsicht walten zu lassen. Da sich das Gesetz in den VAE bezüglich der Einfuhr kontrollierter Medikamente, Psychopharmaka, Narkotika und Drogen nicht geändert hat, kann so etwas meiner Meinung nach durchaus wieder passieren.

Eben nicht zu vernachlässigen: Cannabis-Stäubchen

Folgender spektakulärer Fall führte wegen einer für uns lächerlich anmutenden Menge Drogen zu einer Festnahme. Es folgte eine 4-jährige Inhaftierung: An der Schuhsohle eines britischen Mannes wurden 0,003 Gramm Cannabis im Jahr 2007 gefunden.

Noch so ein unglücklicher Fall, wo eine Minimenge Cannabis einem Reisenden zum Verhängnis wurde: Er wurde am Flughafen aus dem Verkehr gezogen, weil er das Jetlag-Mittel Melatonin bei sich führte. Dieses Medikament ist zwar in Dubai rezeptfrei erhältlich, es wurde aber von den Sicherheitsbeamten irrtümlich als verbotenes Medikament identifiziert. Es folgte ein Urintest, aber selbst als dieser negativ ausfiel, ließ man nicht von dem Touristen ab und durchsuchte das Gepäck genauer. Eine verschwindend geringe Menge von 0.03 Canabis wurde gefunden und brachte ihn in Haft.

Wo es gerade um Drogen geht: Besonders kurios für uns Europäer erscheint der folgende Fall, gilt Mohn bei uns doch als ein ganz normales Nahrungsmittel. In Dubai und Co. aber sind die Samen der Mohnblume verboten. Bringe also bitte auch keine damit versehenen Backwaren mit ins Land: Ein Inder wurde 2013 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil der ca. 100 Gramm Mohn im Gepäck hatte.

Ärztliche Erlaubnis kann Ungemach verhindern

Aber auch wenn es um vom Arzt verordnete Arznei geht, kann ein Reisender in Dubai und Abu Dhabi vorläufig im Gefängnis landen. Nämlich dann, wenn deren Wirkstoffe auf der Liste der verbotenen Medikamente stehen und der Festgehaltene nicht ad hoc beglaubigte Dokumente darüber vorweisen kann, dass er die Medizin wirklich braucht. Dann ist es am Angeklagten zu beweisen, dass es sich um eine ärztliche Verschreibung handelt: Eine Britin wurde 2005 bei einem Urintest am Flughafen in Dubai positiv auf Codein getestet. Obwohl sie diese Substanz sogar während ihres Aufenthalts in Dubai in einem Krankenhaus erhalten hat, warf man ihr eigenverantwortliches Verabreichen vor. Zwei Monate saß sie im Gefängnis, bis ihr Hausarzt in England sich einschaltete. Er bestätigte den emiratischen Behörden schriftlich, dass seiner Patientin derartige Schmerzmittel in Großbritannien verschrieben worden seien.

Blacklist-Medikamente mitnehmen: Was ist zu tun?

Du möchtest also nach Abu Dhabi oder Dubai reisen und musst Medikamente mitnehmen, weil Du auf sie angewiesen bist. Dann lautet meine Empfehlung ganz klar: Untersuche jedes einzelne davon auf den enthaltenen Wirkstoff und gleiche diesen mit der Blacklist ab. Das ist in 5 Minuten erledigt. Mache diesen Check vorsichtshalber auch für Medizin, die Du rezeptfrei bekommen hast. In den Emiraten könnte der Besitz solcher Medikamente Dein Schicksal besiegeln.

Wirst Du nicht fündig, dann gibt es keinen Grund zur Beunruhigung. Das wird bei den meisten gängigen Reiseapothekenmitteln wie Aspirin, Paracetamol, Ibuprofen, Imodium, Cetirizin etc. der Fall sein. Steht der Wirkstoff dagegen tatsächlich auf der Liste, heißt es einen kühlen Kopf bewahren, denn nun steht etwas „Papierkram“ an. Keine Sorge! Was nun zu tun ist, ist lästig, aber durchaus zu schaffen. Vorausgesetzt man kann einigermaßen gut Englisch und handelt nicht in letzter Minute … Aber der Reihe nach:

Schritt 1: Wirkstoffe mit der Blacklist abgleichen

Sieh Dir die geblacklisteten Wirkstoffe an und vergleiche sie mit denen, die in der Packungsbeilage Deiner Medikamente als aktive Wirkstoffe stehen. Wenn Du wegen der Übersetzung unsicher bist, kann Du einen Trick bemühen: Suche in der deutschen Wikipedia nach dem Wirkstoff. Klicke dann auf die englische Sprachversion des Artikels und schon siehst Du, wie der Wirkstoff korrekt auf Englisch geschrieben wird. Nun aber zu den Listen!

Die unten zuerst verlinkte Liste habe ich im Januar 2018 von der Webseite des UAE Ministry Of Health (MOH) heruntergeladen. Die Idee war, sie hier auf dem Blog als PDF zur Verfügung zu stellen, weil sich damals auf den Seiten der Behörde ständig Änderungen ergeben haben. Mehr als einmal hatte ich den Fall, dass Verlinkungen plötzlich ins Leere liefen und ich mir anschließend einen Wolf suchte, um wieder an die Infos zu kommen. Die Liste ist in exakt dieser Version momentan (Stand Dezember 2019) auf der offiziellen Webseite der Regierung der VAE und auch auf der Seite der Botschaft verlinkt. Warum ich das erwähne? Jetzt kommt leider eine der Ungenauigkeiten, vor denen ich zuvor gewarnt habe. Denn: Das Gesundheitsministerium MOH hat inzwischen eine etwas anders ausgestaltete Liste veröffentlicht.

Welche nun gültig ist? Ich persönlich tendiere dazu, die Version des MOH zu konsultieren. Ich kann mir vorstellen, dass die Infos auf der Botschafts- und der Regierungsseite einfach noch nicht angepasst wurden. Die entsprechende Unterseite des MOH ist dagegen seit meinem letzten Besuch definitiv geupdatet worden. Die dort jetzt zur Verfügung gestellte Blacklist trägt nämlich einen Zeitstempel vom April 2019. Zudem hat sie hinter jedem Wirkstoff nun eine genaue Info darüber stehen, welcher „Papierkram“ für die Mitnahme eines Medikaments mit diesem Wirkstoff nötig ist. Die Regierungsseite dagegen hat die Liste – im Gegensatz zum MOH – gar nicht selbst veröffentlicht und verlinkt nur auf eine andere Quelle. Das ist aber nur meine Einschätzung – ziehe im Zweifel bitte beide Listen-Versionen heran.

Die beiden Blacklisten: Alte und neue Version

Hier geht es zur Blacklist wie sie auch auf der Webseite der Regierung der VAE verlinkt ist (kein Zeitstempel vorhanden – mein Download erfolgte im Januar 2018):

>>> Guidelines for Carrying of Personal Medicines with Travellers in to the United Arab Emirates – Travellers Guideline Original

Hier geht es zur Blacklist wie sie das Gesundheitsministerium (MOH) der VAE zur Verfügung stellt – die ursprüngliche Liste wurde zweigeteilt und auch inhaltlich verändert:

>>> Travellers Guideline

>>> Annex to Travellers Guidelines – Zeitstempel April 2019

Bitte bedenke, dass sich Dokumente wie diese hier im Laufe der Zeit inhaltlich ändern könnten. Auch können Verlinkungen kaputt gehen – vergewissere Dich also im Zweifel bei der Original-Quelle, ob es Neuerungen gibt!

Schritt 2: Die richtigen Dokumente sammeln

Du hast nun also nachgesehen auf der neueren Liste des MOH und Deine Arzneimittel enthalten lt. Liste „kontrollierte“ Wirkstoffe? Nun kommt es darauf an, welche Spezifikationen die Liste in Bezug auf die erlaubte Menge und die benötigten Dokumente benennt. Generell werden die Wirkstoffe unterteilt in solche, die als verboten („prohibited„) gelten und solche, die mit den richtigen Begleitdokumenten und in der korrekten Menge trotzdem mitgeführt werden dürfen.

Für den Fall, dass Deine Wirkstoffe nicht als „prohibited“, also verboten, gekennzeichnet sind, musst Du jetzt folgende Dokumente zusammentragen (was genau benötigt wird, kannst Du auch noch einmal direkt hinter jedem einzelnen Wirkstoff nachlesen):

  • Aktuelles Rezept für das jeweilige Medikament
  • Medizinischen Bericht (Attest), beglaubigt von einer Behörde wie dem Gesundheitsamt*

Diese Dokumente nimmst Du dann einfach zusammen mit der Arznei im Handgepäck mit. Bitte achte unbedingt darauf, dass Du die zulässige Einfuhrmenge nicht überschreitest. Auch diese wird genau genannt hinter jedem einzelnen Wirkstoff.

Für den Fall, dass die Wirkstoffe als „prohibited“, also verboten, gekennzeichnet sind, handelt es sich um:

  • Digitale Form eines aktuellen Rezepts für das jeweilige Medikament
  • Digitale Form eines medizinischen Berichts (Attest), beglaubigt von einer Behörde wie dem Gesundheitsamt*
  • Digitale Form Deines gültiger Reisepasses

*Im Original steht auf der Seite des MOH: „Medical report approved by health entities„. Was das genau sein soll, wird leider nicht spezifiziert. Auf der Liste selbst, d.h. im anfänglichen Erklärungsteil, der auf die benötigten Dokumente eingeht, wird es so formuliert: „Authenticated certificate and/or permit, from the health authority of the country of departure, confirming his/her legal authority to possess, for personal use, medical preparations mentioned therein.“ Auch nicht viel eindeutiger …

Ich persönlich würde mir hier vom Arzt einfach die Vorlage eines Reise-Attests (wie zum Beispiel jene vom ADAC) ausfüllen und unterschreiben lassen. Diese dann vom Gesundheitsamt abstempeln lassen. Ob das so zu 100 % korrekt ist, kann ich nicht sagen, aber ich denke, das Ergebnis kommt der Forderung in der englischen Formulierung recht nahe. Ich bin diesen Weg übrigens interessehalber einmal gegangen, um zu prüfen, ob das klappt. Was ich dabei feststellen musste: Die Ärztin hat eine Gebühr genommen für das Ausfüllen, den Stempel vom Amt gab es dagegen gratis. Hätte es eigentlich andersherum vermutet!

Da für die Einfuhr verbotener Medikamente ein Online-Antrag gestellt werden muss, werden die Dokumente werden in digitaler Form (Foto oder Scan) benötigt. Bei der Erstellung des nötigen Accounts bzw. während des Ausfüllens des Online-Formulars müssen sie ggf. als Anhang hochgeladen werden.

Folge bezüglich der Dokumente bitte ausschließlich den Anweisungen, die Dir während des Online-Beantragungsprozesses eingeblendet werden. Verifiziere meinen oben gemachten Vorschlag bezgl. des medizinischen Berichts nötigenfalls noch einmal. Möglicherweise werden während des Prozesses künftig genauere Infos zu den geforderten Dokumenten gegeben. Im Internet kursieren verschiedene Versionen über die Vorgehensweise zur Sammlung aller nötigen Dokumente, auf die man sich besser nicht blauäugig verlassen sollte. Schließlich kann sich das Prozedere im Laufe der Zeit ändern!

Schritt 3: Online die Einfuhrerlaubnis beantragen

Du hast nun alle Dokumente in digitaler Form bereitliegen. Um nun die Importerlaubnis beim MOH zu beantragen, besuche auf deren Webseite die Kategorie Services -> Individual Services -> Patient Support Services Package und klicke auf Issuing permission to import medicines for personal use (d.h. „Antrag auf Erlaubnis, Medikamente für den persönlichen Gebrauch zu importieren„). Lies Dir in Ruhe die dort zur Verfügung gestellten Guidelines durch. Die eine Guideline erklärt, wie man einen Account erstellt. Dies ist notwendig, um den E-Service des Portals nutzen alle folgenden Schritte online durchführen zu können. Die andere Guideline beschreibt ausführlichst das Online-Beantragungsprozedere.

Nochmal im Klartext: Um den Antrag auf Erlaubnis zu stellen, ist es essentiell, ein Online-Formular auszufüllen. Dieses wird auf der verlinkten Unterseite jedoch nicht direkt zum Download angeboten. Man muss oben auf den Button Go to the e-service klicken, sich einen Account erstellen und ein Online-Formular innerhalb des Accounts ausfüllen und mit Anhängen versehen.

Wenn dann alles geklappt hat, bekommst Du eine elektronische Bestätigung zugesendet, die besagt, dass Du Deine Medikamente mit nach Dubai etc. bringen darfst. Vergiss nicht, sie mit die Reise zu nehmen!

Plan B: Dokumente direkt beim Zoll anzeigen

Solltest Du an Account-Erstellung und Login scheitern, kannst Du den Customer-Service des MOH kontaktieren und dort nach dem Formular zu fragen. Dort richtest Du dann auch Fragen hin, die die benötigten Dokumente betreffen. Hier findest Du die Kontaktdaten und auch ein Kontaktformular. Als komplette Alternative zur Online-Anmeldung der Medikamente nennt das MOH übrigens die Option, die Medikamente direkt bei der Einreise dem Zoll zu präsentieren. Auch hier müssen natürlich die oben genannten Dokumente vorgelegt werden.

100 % Sicherheit? Nur bei Reisen ohne Medikamente

Nachdem Du das gelesen hast, verstehst Du vielleicht, warum ich als eher ängstliche Sicherheitsfanatikerin in der Regel ohne Medikamentenarsenal in die Emirate reise. Auch, wenn Wellen schlagende Festnahmen nicht vorkommen gemessen an den Millionen Menschen, die jährlich dort durch die Flughäfen geschleust werden: Ich habe für diesen Artikel einfach zu viel nach „Einzelskandalen“ in diesem Gebiet recherchiert und sage mir inzwischen: Da ich nicht regelmäßig auf gewisse Tabletten oder Tropfen angewiesen bin, kann ich ebenso gut ohne reisen. Es ist definitiv etwas paranoid, aber so beuge ich wirklich jedwedem Missverständnis vor.

Klar, wer nur Aspirin & Co. mitnimmt, dem wird vermutlich nichts geschehen. Die oben gebrachten Beispiele zeigen aber, dass es ungute Folgen haben kann, wenn man rund um das sensible Thema Medikamente aus welchen unglücklichen Umständen auch immer auffällig wird. Selbst bei in den Emiraten gängigen Präparaten bleibt ein Restrisiko, ins Visier der Kontrolleure zu geraten – vielleicht, weil ein Sicherheitsbeamter durch viele oder seltenere bzw. ihm unbekannte Medikamente im Gepäck auf Dich aufmerksam wird und Dich genauer durchsucht. Wenn Du dann im Sinne der arabischen Gesetze Dreck (Drogen, Alkohol etc.) am Stecken hast, kann es ungemütlich werden …

Gute Versorgung in emiratischen Apotheken

Mal ehrlich: Schleppt man mit der Reiseapotheke nicht ohnehin immer viel zu viel Ballast herum, der letzten Endes nicht gebraucht wird? Das Vorhaben, gar nichts mitzunehmen, habe ich nun schon mehrfach erfolgreich in die Tat umgesetzt. Trat doch Unwohlsein ein, habe ich in einer der zahlreichen Apotheken von Dubai und Abu Dhabi bei gut Englisch sprechenden Angestellten etwas zur Linderung der Beschwerden bekommen.

Gut zu wissen: Es ist kein Problem, dort die Mehrheit der weltweit gebrauchten Standard-Medikamente zu kaufen. Von der Migräne-Tablette über Hustenpastillen bis hin zum Durchfallmittel bekommt man alle Original-Marken, die man von zuhause gewohnt ist. Aspirin steht sogar in den Selbstbedienungsregalen der Drogerieabteilungen in den großen Mall-Supermärkten (z.B. Marina Mall). Manche Arzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, gehen in den VAE sogar ohne Rezept über den Tresen!

Exkurs zur Anti-Baby-Pille

Eines ist klar: Selbst wenn man sich dazu entscheidet, Nasenspray und Kopfschmerztabletten nicht mitzunehmen, kann frau nicht einfach die Pille daheim lassen. Auch hier ist ein Wirkstoffabgleich mit der Liste der kontrollierten Medikamente empfehlenswert. Ein möglicher Wirkstoff heißt beispielsweise Ethinylestradiol. Die Besonderheit nun: Auf der alten Version der Liste (zu finden auf der Regierungswebseite) steht dieser Wirkstoff als „controlled“ (siehe Abschnitt der CD (B) Medikamente) drauf. Auf der neuen Version der Liste (zu finden beim MOH) konnte ich ihn nicht mehr entdecken. Oder habe ich vielleicht Tomaten auf den Augen?

Frau muss nun offenbar selbst entscheiden, auf welche Listenversion sie setzen möchte. Oben habe ich erklärt, warum ich persönlich geneigt bin, der Version des MOH mehr Vertrauen zu schenken. Daraus folgt für mich, dass ich mir über die Mitnahme einer Pille mit Ethinylestradiol keine Gedanken mehr machen müsste. Noch eine Überlegung meinerseits geht in diese Richtung: Wenn frau nur das angebrochene Pillenblister bzw. je nach Aufenthaltslänge noch ein weiteres mitnimmt, kann man ihr schlecht Schmuggler- bzw. Verkaufsabsichten vorwerfen. Die Einnahme der Pille ist doch völlig uninteressant (da mit viel zu vielen Unsicherheiten verbunden!), wenn Frauen nicht die Option haben, dies über einen längeren Zeitraum zu tun.

Update: Eine meiner Leserinnen hat telefonisch beim MOH nachgefragt und erfahren, dass deren Liste tatsächlich die aktuellste ist. Das bedeutet, dass die Pille mit Ethinylestradiol offiziell nicht mehr Bestandteil der Liste ist und somit problemlos mitgenommen werden kann. Bitte nur keine größere Vorräte als für 3 Monate! Danke noch einmal, Jeanine! <3

Wer nun aufgrund der etwas unglücklichen Konstellation mit den zwei kursierenden Listen trotzdem immer noch sehr ängstlich ist, kann natürlich versuchen, das Online-Anmeldeprozedere wie oben beschrieben durchzuexerzieren. Da dieses jedoch über das MOH stattfindet, vermute ich, dass die sich fragen, warum hier Aufwand produziert wird, wo doch der Wirkstoff gar nicht auf deren Liste steht. Idee: Hole Dir fürs gute Gefühl einfach ein unterschriebenes Attest von Deiner Frauenärztin und nimm dieses sowie das Original-Pillenrezept mit auf Reisen.

Wie ist es Euch ergangen?

Ich freue mich sehr über Eure Erfahrungsberichte rund um das Thema Medikamente in Dubai, Abu Dhabi & Co.: Wie habt Ihr die Mitnahme Eurer Arznei vorbereitet? Seid Ihr auf Schwierigkeiten gestoßen? Wurdet Ihr kontrolliert?

Ist mein Artikel gut verständlich oder fehlen Euch Infos? Schreibt es mir gern in die Kommentare!

Abu Dhabi und Dubai als unverheiratetes Paar besuchen

Die Fakten: In den Vereinigten Arabischen Emiraten verstößt es gegen das Scharia-Gesetz, als unverheiratetes Paar zusammenzuleben. Streng genommen, ist es sogar illegal, sich in einem privaten Raum oder gar einem Auto mit einer nicht-verwandten Person des anderen Geschlechts aufzuhalten. Dies gilt so gesehen natürlich auch für Doppelzimmer in den Hotels in Dubai, Abu Dhabi & Co.

ABER: Die örtliche Polizei in Dubai und Abu Dhabi verbringt ihre Zeit selbstverständlich nicht damit, an die Zimmertüren der Hotels zu klopfen und nach Heiratsurkunden zu fragen! Man verfolgt hier einen klassische Doppelmoral; einerseits ist es gesetzeswidrig, wenn sich Unverheiratete ein Zimmer teilen, andererseits ist man auf den Tourismus angewiesen und möchte den Gästen aus aller Welt höchstmöglichen Komfort & Service bieten. Ich persönlich habe noch nie gehört oder gelesen, dass ein nicht verheiratetes Paar Probleme nur wegen der Anmietung eines Doppelzimmers bekommen hätte.

Ärger für Unverheiratete im Hotel könnte es dann geben, wenn man als Paar nicht zurückhaltend auftritt und öffentlich Zärtlichkeiten austauscht oder anderweitig gegen das dort herrschende Gesetz verstößt. Fühlt sich dadurch ein konservativ denkender und streng muslimisch lebender Emirati beleidigt und ruft die Polizei (das kommt sicher nicht so oft vor, aber es hat Fälle gegeben), dann spielt es neben dem „Vergehen“ an sich garantiert eine große Rolle, ob es eine Ehe ist oder nicht.

Fiktives Beispiel (um besser zu verstehen, wie der Hase in den VAE diesbezüglich läuft): Ihr wohnt mit Eurem Freund oder Eurer Freundin in einem Hotelzimmer in Dubai und ruft die Polizei zu Euch, weil Ihr glaubt, vom Roomservice-Personal bestohlen worden zu sein. Von den Beamten werden dann möglicherweise auch Fragen zu Eurem Beziehungsstatus gestellt und wenn es dumm läuft, wird letztlich nicht nur gegen den mutmaßlichen Dieb eine ermittelt, sondern auch gegen Euch. Die goldene Regel lautet also: Kenne die Gesetze und Gepflogenheiten des Landes und wenn Du absichtlich dagegen verstößt, mach nicht noch auf Dich aufmerksam und biete Angriffsfläche!

Nicht erlaubt, aber geduldet

Das ist ganz ähnlich beim Thema Alkohol. Es gibt ihn in den Bars der Hotels, obwohl der Konsum eigentlich gesetzlich verboten ist. Es wird aber geduldet, dass er von den Touristen getrunken wird. Gerät man jedoch in Schwierigkeiten mit der Polizei, wird spielt es eine riesige Rolle, ob man etwas intus hat – und sei es nur eine minimale Menge. Auch hier gilt also: Gönnt Euch ruhig einen gepflegten Drink, aber trinkt niemals so viel, dass Ihr Euch nicht mehr unter Kontrolle habt, und gegen die „DECENCY“-Regeln verstoßt.

Zurück zum Thema Doppelzimmer für unverheiratete Dubai- und Abu-Dhabi-Urlauber: Meine persönlichen Erfahrungen damit waren allesamt positiver Art. Ich war zwei Mal mit meinem Mann in den Emiraten und das erste Mal waren wir auch noch nicht verheiratet. Bei beiden Besuchen hat uns aber auch nie einer danach gefragt, weder im Hotel noch sonstwo. Und das, obwohl wir auch nach der Hochzeit verschiedene Nachnamen behalten und beim Einchecken immer beide Pässe vorgezeigt haben! Meine Schwester hatte mit ihrem Freund auch keine Probleme in Dubai und ich habe viele Leser, die mir geschrieben haben, dass sie mit ihrem Partner unverheirateter Weise dorthin reisen. Auch die Bewertungsplattformen der Hotels sprechen Bände von Pärchen, die wunderschöne Aufenthalte in den Emiraten ohne Eheurkunde genossen haben.

Ich denke zudem übrigens, wenn ein Hotel diesbezüglich Richtlinien hätte, würde es auch auf dessen Webseite stehen. Es gibt in den VAE ja beispielsweise Hotels, in die man erst ab 21 Jahren einchecken darf – so etwas steht dann unter Policies etc. Und falls Euch wider Erwarten jemand darauf ansprechen sollte, dann sagt doch einfach, dass ihr verheiratet seid. Auch in Arabien behalten manche Frauen ihren Mädchennamen nach der Hochzeit, weswegen verschiedene Namen in den Pässen nichts weiter aussagen.

Sonderfall Schardscha

Vorsicht! Anders sieht das vermutlich im sehr strengen Emirat Schardscha aus, wo es beispielsweise auch keinen Alkohol im Hotel gibt. Dort hat es 2010 durchaus schon Polizeiaktionen gegeben, bei denen sich die Beamten auf die Suche machten nach Paaren, die in „wilder Ehe“ zusammenlebten. Ob auch Hotels damals auf der Beobachtungsliste standen oder theoretisch durchgecheckt werden könnten, ist mir nicht bekannt. Fragt im Zweifel vor der Buchung bei dem Hotel per Mail nach, ob es ok ist, als unverheiratetes Paar ein Doppelzimmer zu buchen.

Wie sicher ist Abu Dhabi für alleinreisende Frauen?

Leserfrage: Als Frau allein unterwegs – ist das ein Problem?

Hallo Sarah, meine Schwester und ich planen einen Urlaub in der Wüstenstadt und würden gerne wissen, ob wir als 2 Frauen ohne männliche Begleitung bedenkenlos nach Abu Dhabi reisen können. Eine wirklich aussagekräftige Antwort findet man dazu im Internet leider nicht. Daher würden wir gerne auf Deine Erfahrung zurück greifen. Vielleicht kannst Du uns ja auch Tipps geben, auf was wir achten müssten, wenn wir alleine unterwegs wären?

Meine Antwort:

Selbstverständlich können Frauen allein in die Arabischen Emirate reisen, ohne sich um ihre Sicherheit Sorgen machen zu müssen! Eine Ausnahme ist mir derzeit bekannt, dazu gibt es im letzten Abschnitt des Artikels mehr Informationen.

Ich war zwar bisher überwiegend in männlicher Begleitung in Dubai und Abu Dhabi, habe mich aber stets (egal ob am Strand, auf den Straßen oder in den Malls) und zu jeder Tageszeit supersicher gefühlt und hatte nie den Eindruck, dass das nur deswegen so ist, weil mein Mann oder mein Papa in diesem Moment dabei ist. Ich habe aber auch schon für kurze Zeit allein dort im Hotel gewohnt und bin auch allein Taxi gefahren und in der Mall gewesen – alles kein Problem!

In den Emiraten haben sie eine der weltweit niedrigsten Kriminalitätsraten, das könnt Ihr auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen! Und dadurch, dass die Geschlechtertrennung dort ja noch so kultiviert wird, ist es für Männer ja in der Regel ein noch größeres Tabu als hier, Frauen „doof anzumachen“. Die Einheimischen werden Euch also nicht dumm kommen, weil es Teil ihrer Kultur ist, quasi einen „höflichen, d.h. respektvollen Sicherheitsabstand“ zu den Frauen einzuhalten.

Die vielen Expats (Gastarbeiter) mit denen Ihr als Touristinnen wahrscheinlich in den Shops, Restaurants und Hotels weitaus eher zu tun haben werdet, können es sich auch noch aus einem anderen Grund gar nicht erlauben, Frauen zu belästigen: Sonst ist schnell Knast angesagt und ihre Arbeitserlaubnis in Gefahr und sie werden auf Nimmerwiedersehen abgeschoben!

Außerdem ist überall Sicherheitspersonal, ob am Strand oder in den Malls, das nervt manchmal schon fast. Dieses ist natürlich nicht deswegen dort, weil andernfalls sofort Übergriffe auf Touristinnen stattfinden würden, sondern die Guards haben unter anderem die Aufgabe, das für uns kaum verständliche Verlangen nach Privatsphäre der Emiratis zu gewährleisten. Die gilt gerade für die einheimischen Frauen. Selbst, wenn sie in Gruppen (mit ihren Kids) unterwegs sind, möchten sie sichergehen, dass Ihnen wirklich jeder Art der unerwünschten Kontaktaufnahme (das können schon Blicke sein!) durch Männer erspart bleibt – und darüber wacht die Security unter anderem.

Was haben also Frauen (das gilt natürlich auch Touristinnen, die sich respektvoll verhalten und kleiden!) in einer solchen Umgebung zu befürchten, wo Single-Männer gewisse Strandabschnitte nie besuchen dürfen, wo es für vieles einen Ladies-Tag in der Woche gibt und wo  sogar von Frauen gesteuerte Taxen nur für Frauen und Busse mit für Damen reservierten Sitzreihen herumfahren? Es gibt sogar eine Regel, die es Männern verbietet an gewissen Abschnitten der Strandpromenade zu sitzen, damit sich die einheimische Damenwelt nicht durch Blicke beläsigt fühlt! Vorbeigehen dürfen sie, sich aber nicht aufhalten… ;-)

Ihr könnt also beruhigt auch nachts allein mit dem Taxi fahren, selbst wenn ihr kein sogenanntes Ladies- oder Familiy-Taxi ergattern konntet. Die Fahrer tragen alle Uniform und haben Ihre ID-Karten sichtbar am Armaturenbrett befestigt. Überall stehen Telefonnummern, die man anrufen kann, wenn man mit der Taxifahrt unzufrieden war. Sowas gibt es in Deutschland nicht!

Viel Kontakt mit Männern werdet Ihr gar nicht haben, außer vielleicht im Hotel, wo natürlich einige im Service arbeiten. Ich fand es immer interessant, zu beobachten, dass – wenn man als Paar im Hotel wohnt – immer nur der Mann von männlichen Hotelangestellten angesprochen wird, selbst wenn klar wird, dass die Frau in dem Moment mehr Ahnung von der Situation oder die besseren Sprachkenntnisse hat. Dennoch bedeutet das selbstverständlich nicht, dass man Angst haben muss, dass man als Alleinreisende im Hotel bei Fragen, Wünschen und Problemen keine Hilfe bekommt. Die Angestellten dort sind ja nicht von gestern und wissen, dass es für uns normal ist, auch als Frau allein zu reisen.

Tut Euch (und den Leuten dort) aber den Gefallen und kleidet Euch nicht auffallend sexy. Miniröcke, bauchfreie Tops, Hotpants und sowas wie transparente Blusen über nem Bikinitop etc. würde ich weglassen. Auch wenn Ihr so etwas anziehen würdet, würde sicher nichts geschehen, aber dann wird schon mal eher verächtlich oder auch lüstern geschaut. Oder wenn es ganz dumm läuft, fühlt sich eine Einheimische in ihren Gefühlen verletzt und bittet den Sicherheitsdienst, Euch wegzuschicken. Schließlich ist es in den Emiraten ja noch immer etwas eher Ungewöhnliches, wenn Frauen derart gekleidet herumlaufen (auch wenn ihr sicher welche sehen werdet, die so nach draußen gehen). An vielen Orten wie in den Malls oder in der Ferrari World beispielsweise wird im Eingangsbereich auf Schildern auch extra um „respectable clothing“ gebeten.

Am besten lasst Ihr auch die Finger von zu viel Alkohol. Die Chance ist wirklich miniklein, aber sollte eine grobe Belästigung oder Schlimmeres stattfinden, könnte das Opfer in den VAE eine Mitschuld zugesprochen bekommen, wenn es betrunken war. Ein paar wenige prominente Fälle waren ja schon in den Schlagzeilen. Alkohol ist dort aus religiösen Gründen nicht erlaubt, die Hotels schenken aber dennoch welchen für die Touristen aus und die Expats nicht-muslimischer Herkunft können Bier und Wein in Spezialshops mit einer Lizenz erwerben.

Den Tipp, den ich häufiger in Reiseführern gelesen habe, dass alleinreisende Frauen einen Ring tragen und sich eine Story zurechtlegen sollten, um bei Fragen glaubhaft versichern zu können, dass man verheiratet sei und Mann und Kinder in der Nähe sind, halte ich für völlig übertrieben. Ich war jetzt dreimal dort und habe noch keine Situation erlebt, in der auch nur annährend ähnliche Fragen gestellt werden könnten. Wenn es Euch aber beruhigt, könnt Ihr ja so ein Spielchen spielen.

Es ist mir wichtig, an dieser Stelle jedoch noch etwas hinzufügen, auch wenn ich die Erfahrung (zum Glück!) nicht selber gemacht habe: Vom Camel Souk in Al Ain berichten einige Frauen, dass sie sich dort bedrängt gefühlt haben. Nicht nur waren die einfachen Viehhändler in Bezug auf Trinkgelder aufdringlich, sondern schafften auch mit Blicken, Gesten und/oder schlimmstenfalls sogar Berührungen (etwa: Arm umlegen) beim gemeinsamen Posieren mit Kamel für ein Foto eine unangenehme Atmosphäre. Ich war selber schon zweimal in Al Ain – jedoch noch nicht auf dem Viehmarkt – und habe in der Stadt selbst keine auch nur annährend ähnlichen Erlebnisse sammeln müssen.

In diesem Zusammenhang fällt mir aber eine Situation – auch im Kontakt mit einem ungebildeten Arbeiter außerhalb der Städte – ein, die ich hier kurz schildern möchte: An einer Tankstelle in der Wüstenödnis stieg ich kurz aus dem Wagen aus, um mir die Beine zu vertreten. Eine weitere Mitreisende, die im Auto saß, wollte aus dem Wagen heraus ein Foto von mir machen: Ich muss wohl direkt vor einem der Tankwarte gestanden haben, ohne es zu merken, jedenfalls fühlte der sich angesprochen als die Fotokamera in seine Richtung zeigte und ging wie selbstverständlich davon aus, dass er mit auf das Bild solle. Er stelle sich gutgelaunt und scherzend promt neben mich und legte mir posierend für den Schnappschuss den Arm um die Hüfte. Ich war viel zu perplex und er viel zu gut drauf als dass ich ihn in der Situation hätte wegscheuchen können. Heute weiß ich, dass ich darauf hätte bestehen sollen, ohne ihn fotografiert zu werden. Nach dem Fotoshoot ging er auch sofort wieder, es ist also nichts Wildes passiert, aber unangehem war mir das Ganze doch etwas…

Dennoch: Nach wie vor bleibe ich dabei, dass Euch in den großen Städten keine Belästigungen erwarten, auch nicht in Al Ain. Ich habe weder in Abu Dhabi City noch in Dubai noch in Al Ain irgendwas erlebt, was mich als Frau verstört hätte. Und ich bin sehr empfindlich, was sowas angeht, deswegen ist mir auch die eben geschilderte Geschichte mir dem unfreiwilligen gemeinsamen Foto noch im Kopf. Dennoch:  Vorsicht beim Souk in Al Ain, hier kann es unter Umständen ungemütlich für alleinreisende Frauen werden, vor allem wenn sie nicht sehr taff und unvorbereitet sind. Auch auf den Souks in Dubai bekommt man mal Zurufe, jedoch verletzten die bei mir noch nie eine Grenze, auch wenn sie durchaus nervten. Die Verkäufer dort lassen sich auch wieder schnell abschütteln – sind ja noch genug andere Touristen da.

Ansonsten gilt: Sucht nicht unnötig Kontakt mit den Hilfsarbeitern an Baustellen, Tankstellen etc. Ich sage das nur vorbeugend, eigentlich gibt es überhaupt keinen Grund, warum Ihr das tun solltet und keine Situation, in der Ihr das tun müsstet. Mein Erlebnis mit dem Foto war ja wahrscheinlich nur ein dummes Missverständnis, denn ich wollte ja gar nicht, dass er mit aufs Bild kommt, während er das ganz anders aufgefasst hat… Man muss sich halt Folgendes ins Gedächtnis rufen: Diese Arbeiter kommen u.a. aus den Armutsgebieten Pakistans etc. und sind demnach oft nicht sehr gebildet, gelangweilt, einsam und im Denken rückwärtsgewandt. Zudem sind sie den ganzen Tag und die ganze Nacht nur mit ihren anderen männlichen Kollegen zusammen, was in seltenen Fällen sicher in „unnötiger Überschwänglichkeit“ gegenüber Frauen resultieren kann, insbesondere, wenn sie irrtümlich denken, dass die Frau Kontakt sucht.

Die sengende Hitze von Abu Dhabi gut im Auto überstehen

Während sich in Deutschland schon herbstliche Kühle einstellt, herrschen in Abu Dhabi noch immer hitzige Temperaturen von über 30 Grad Celsius. Mag das für die Daheimgebliebenen angenehm erscheinen, wissen Abu Dhabi Insider, dass die fast schon legendäre sengende Hitze im Wüstenstaat selbst Sonnenanbetern schnell aufs Gemüt schlagen kann.

Vor allem Touristen, die Abu Dhabi und die anderen Emirate auf einer Rundreise erkunden möchten und sich daher zwangsläufig mehrere Stunden am Tag im Mietwagen aufhalten, empfinden das Klima trotz Klimaanlage oft als belastend. In den Sommermonaten sind hin und wieder mehr als unbarmherzige 40 Grad Celsius drin und wer dann – womöglich noch mit mehreren Personen –  im Auto sitzt, kann den Urlaub nur noch schwerlich genießen, weil das AC-System mit dem Kühlen gar nicht hinterherkommt…

Unterwegs mit dem auto in Abu Dhabi – so bleibt Ihr cool

Hier sind einige Tipps von Einheimischen, die dann zur Anwendung kommen, wenn der Wagen in der prallen Sonne geparkt werden muss:

  • getönte Autoscheiben helfen, die Hitze auszusperren, vorausgesetzt die Tönung ist bei den vorderen und hinteren Scheiben angebracht und dunkelt um mindestens 30 Prozent ab.
  • eine Sonnenblende schützt davor, dass sich das Lenkrad so aufheizt, dass man sich daran verbrennt.
  • erhitzte Ledersitze vermeidet man, indem man einfache Baumwollbezüge über die Sitze legt.
  • wenn möglich, ist es ratsam, die Fenster etwa 6 Zentimeter breit offen zu lassen, damit die Luft ein wenig zirkulieren kann (Achtung: Am besten zuvor mit dem Autovermieter klären, ob dies lt. AGB erlaubt ist!).
  • bloß keine Spraydosen (etwa Haarspray oder Lufterfrischer) im Auto aufbewahren (Explosionsgefahr!)

Und vor allem: Überschätzt Euch bei diesen Temperaturen nicht und achtet auf Gemächlichkeit, ob Ihr nun mit oder ohne Auto in Abu Dhabi unterwegs seid. Ich war leider so leichtsinnig, ohne Kopfschutz durch die Wüste zu rennen, während ich mich beim Erklimmen von Dünen total verausgabte. Das Ende vom Lied: Ein Tag im Bett mit Übelkeit und Schwindel – vermutlich ein Sonnenstich.

Abu Dhabi und Dubai: Kleidung von Touristen bald strenger kontrolliert?

In Abu Dhabi & Co. ist Kleidung nach wie vor ein sensibles Thema, was viele Urlauber jedoch kaum zu interessieren scheint. Vor ein paar Wochen drang eine Meldung an die Öffentlichkeit, die einige Reisende mit Ziel Vereinigte Arabische Emirate deswegen erst einmal wie ein Schock überkommen haben dürfte: Hamad Ahmad Al Rahoumi, ein Abgeordneter des Föderativen Nationalrates aus Dubai, hat vorgeschlagen, eine Kleiderordnung in den Emiraten einzuführen, an den sich dann nicht nur Expats, sondern auch Touristen zwingend orientieren müssten.

Er begründet seinen Vorschlag wie folgt: Die westlichen Nationen verfügten ebenfalls über Gesetze, die sie denen auferlegen, die zu Besuch oder als Gastarbeiter ins Land kommen. Zum Beispiel gebe es etwa Verbote in Bezug auf den Niqab, den Gesichtsschleier, und das Kopftuch. Das sei ihr gutes Recht, im Gegenzug verlange man aber, dass sich Touristen und Arbeiter, die nach Abu Dhabi oder Dubai kommen, an die Traditionen und Normen der islamischen Kultur halten sollen.

Die korrekte Kleidung in Dubai, Abu Dhabi und den Nachbaremiraten

Konkret wird Al Rahoumi jedoch nicht – er spricht lediglich davon, dass man dafür Sorge tragen wolle, dass sich Urlauber „zurückhaltend“ kleiden. Es solle keineswegs verlangt werden, dass die Besucher einen Niqab oder Hijab anlegen, jedoch sei es richtig, respektvolles und anständiges Verhalten nach islamischen Maßstäben gefördert werden. Dazu gehöre etwa auch, dass westliche Urlauber sich mit dem Austausch von Zärtlichkeiten in einer Mall zurückhalten, um Jugendliche nicht schlecht zu beeinflussen. Mehr Plakate und Hinweisschilder an den Flughäfen oder in den Malls sollen die westlichen Einreisenden für das Thema sensibilisieren.

Nun heißt es abwarten, ob es tatsächlich strengere Regeln zum Thema Kleidung geben wird, die durch ein Gesetz untermauert werden. In der Bevölkerung stieß der Vorschlag jedenfalls auf breite Zustimmung, wenn man das Stimmungsbild der Kommentatoren unter dem entsprechenden Artikel auf gulfnews.com misst.

Meine Meinung dazu: Halbwegs gebildete und tolerante Menschen gehen ohnehin nicht in knappen Shorts und Bikini-Oberteil durch Abu Dhabi und Dubai – allein schon aus Höflichkeitsgründen nicht und natürlich auch deswegen nicht, um unter der sengenden Sonne nicht zu verbrennen. Vielleicht wissen dies die regierenden Emiratis im Grunde auch und der Vorschlag entpuppt sich als Nebelkerze im ständigen Kampf gegen freizügige westliche Bekleidungsvorlieben? Es wäre nicht das erste Mal. Andererseits kann ich die Emiratis verstehen – für sie ist es eben ein wichtiges Anliegen, da freizügige Kleidung mit ihrem traditionell-kulturellen Selbstverständnis kollidiert, auch wenn wir uns das nicht vorstellen können.

Ich bin immer bedacht darauf, die Gefühle der Einhemischen durch meinen Kleidungsstil nicht zu verletzen, auch wenn ich mich nicht 100%ig den strengen Regeln der Reiseführer entsprechend kleide.

Was sagt Ihr? Wie sind Eure Erfahrungen zum Thema Kleidung in den Arabischen Emiraten? Tragt Ihr dort kurze Hosen oder kurze Röcke?

Alkohol trinken in Dubai und Abu Dhabi: Wichtige Touristeninformation

Thema Alkohol: Urlauber, die es nach Abu Dhabi, Dubai oder in ein anderes Emirat zieht, sind oft unsicher, was sie vom Nachtleben in den Vereinigten Arabischen Emiraten erwarten dürfen. Die Frage ist berechtigt: Immerhin ist bekannt, dass Muslime aus religiösen Gründen dem Alkohol entsagen, während Bier, Wein, Cocktails und Longdrinks in Europa zum nächtlichen Ausgehen fast schon standardmäßig dazugehören.

Zunächst einmal: Auch in Abu Dhabi und Dubai wird Alkohol ausgeschenkt, wenn auch  natürlich nicht an Minderjährige. Jedoch beschränkt sich das Angebot an alkoholischen Drinks nur auf die Clubs, Diskos und Bars, die den Hotels angeschlossen sind. Das liegt daran, dass nur diese Einrichtungen als Herbergen nicht muslimischer Touristen überhaupt Alkohollizenzen erhalten können. Einzige Ausnahme bildet das Emirat Shardscha, wo Alkohol generell verboten ist und wo es allenfalls Cocktails ohne Prozente, sogenannte Mocktails, gibt.

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Unbedingt testen: In Abu Dhabi und Dubai gibt es leckere Mocktails!

Wer also nicht gerade an Ramadhan in die VAE reist, kann vor allem in den Millionenmetropolen Abu Dhabi und Dubai im Grunde ebenso Alkohol konsumieren, wie er es von daheim kennt. Doch Vorsicht! Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheinen mag: Das Thema Alkohol ist und bleibt in Dubai und Abu Dhabi ein sensibles. Zum einen gehört es sicher zur angemessenen Respektsbezeugung gegenüber der muslimischen Kultur, dass man sich nicht unüberlegt betrinkt und dadurch eventuell sogar noch unangenehm auffällt.

Alkohol in Dubai und Abu Dhabi nur einvernehmlich mit dem Gesetz?

Zum anderen benötigt eigentlich jeder Nicht-Muslim, der Alkohol konsumieren möchte, laut Gesetz eine Alkohollizenz. Dies betrifft sowohl den Einkauf als auch den Genuss alkoholischer Getränke. Eigentlich. Denn beschäftigt man sich mit diesem Thema, stößt man auf Widersprüche und es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um eine rechtliche Grauzone handelt, die Spielraum für Interpretationen lässt. Denn: Sucht man nach Möglichkeiten, als Tourist eine sogenannte Liquor Licence vor dem Aufenthalt zu erwerben, stößt man unweigerlich stets auf die Info, dass nur Residents diese in einem aufwändigen Verfahren in einer der beiden lokalen Alkohol verkaufenden Ketten beantragen können. Da dies 3-4 Wochen dauert, gibt es für Urlauber demnach effektiv also gar keine Möglichkeit, die Lizenz zu erwerben. Strenggenommen sind Touristen von dem Gesetz aber nicht ausgenommen, so berichtet zumindest gulfnews.com.

Nun ist es nicht so, dass in den Hotels nach einer Alkohollizenz gefragt wird, wenn man sich einen Drink bestellt. Aber auch wenn das Hotelpersonal die Liquor Licence nicht zu sehen verlangt, sollte man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen und stets daran denken, dass man in einem muslimischen Land mit speziellen Gesetzen Urlaub macht. Denn von den Hotels verlangt das Gesetz lediglich, selbst eine Lizenz für den Verkauf von Alkohol vorweisen zu können und nicht, die Gäste zu kontrollieren.

Ist man sprichwörtlich zur falschen Zeit am falschen Ort und gerät in Schwierigkeiten, könnte die fehlende Lizenz auch für Touristen ein Problem darstellen. Wie schnell so etwas gehen kann, macht die oben genannte Quelle deutlich: Berichtet wird von einem nichtmuslimischen Manager, der – wenn auch als Resident – in Abu Dhabi nach einigen Drinks in der Hotelbar durch ein Missverständnis in Konflikt mit der Hotel-Security geriet, welche die Polizei rief. Diese stellte vor allem eines fest, nämlich dass die Alkohollizenz fehlte. Die Folge davon war, dass der Mann mit einer Woche Gefängnis und einer Geldstrafe von 500 Dirham bestraft wurde. Der Delinquent hatte fälschlicherweise angenommen, dass es keiner weiteren Absicherungen seiner Person bedürfe – immerhin biete sein Hotel den Alkohol ja in Übereinstimmung mit dem Gesetz an.

Wie in anderen Ländern gilt aber auch hier, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Auch wenn die Informationen diesbezüglich selbst in guten Reiseführern eher spärlich ausfallen,sind nichtmuslimische Urlauber in den VAE theoretisch nur mit dieser Lizenz komplett auf der rechtlich sicheren Seite. Deswegen gilt: Gegen einen gepflegten Drink ist sicher nichts einzuwenden, wer jedoch einen draufmachen möchte, sollte sich des Risikos bewusst sein und vielleicht besser nach Ibiza fliegen. ;-)

Hier habe ich Euch noch eine kleine Zusammenfassung über alle wichtigen Fakten rund um den Alkoholkonsum in Abu Dhabi estellt!