1. Gebot: Kenne Verbote & Konsequenzen
Die Einfuhr von Drogen und Medikamenten nach Dubai oder Abu Dhabi ist heikel: In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sind nicht nur alle Substanzen, die wir hier landläufig als Drogen bezeichnen, illegal. Zusätzlich stehen eine ganze Reihe von Arzneistoffen aus den Bereichen der Psychopharmaka, Narkotika und weiterer sog. kontrollierter Medikamente (controlled drugs) auf der Blacklist. Das Gesundheitsministerium des Landes hat diese herausgegeben, damit sich Reisende daran orientieren können. Ich habe Euch dieses Dokument unten verlinkt. Bitte lest aber zuerst, warum es zwar unnötig ist, in Panik auszubrechen, aber trotzdem Sinn macht, sich ausführlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Die Existenz der erwähnten Blacklist für Medikamente in Dubai und Abu Dhabi bedeutet in Kürze: Drogen wie Kokain, Heroin, Cannabis, Opiate und Derivate sind tabu. Ebenso Medikamente, die einen auf der Liste aufgeführten Wirkstoff enthalten. Sie dürfen weder bei der Einreise eingeführt werden, noch das Land auf der Durchreise (Transit) passieren. Wird man bei Zuwiderhandeln erwischt, greift das Null-Toleranz-Betäubungsmittelgesetz und es drohen Strafen wie mehrjähriger Gefängnisaufenthalt. Bei der Suche nach „schwarzen Schafen“ unter den Einreisenden kommt hochmodernes Equipment zum Einsatz.
Wichtig zu wissen: Auch wer Drogen oder verbotene Medikamente im Sinne der VAE eingenommen hat, kann in Schwierigkeiten geraten. Nämlich dann, wenn man durch Zufall oder dumme Umstände einen Blut- oder Urintest ablegen soll. Werden dann verbotene Substanzen im Körper nachgewiesen, kann der Konsument wegen Drogenbesitzes angeklagt werden! Und: Wer auffliegt, weil er in den Emiraten schmuggelt oder dealt, muss mit Verhängung der Todesstrafe rechnen.
Alles Panikmache? So ernst ist das Thema wirklich
Bitte versteht mich nicht falsch: Ich weiß, dass die Sicherheitsbehörden nicht jeden einzelnen der Millionen Touristen kontrollieren können, die jährlich in bzw. durch die Emirate reisen. Zudem ist mir klar, dass sich die beliebte Touristendestination keine großen Schlagzeilen leisten kann. Man stelle sich den Skandal vor: „Deutscher Tourist wegen Medikamenten in Dubai festgenommen, weil er sein Antidepressivum im Urlaub dabeihaben wollte“ … Und ohne es beweisen zu können, bin ich mir sicher, dass ein Großteil der Reisenden von den Arznei-Regularien der VAE keinen blassen Schimmer hat. Ergo werden viele Personen was auch immer an Arznei benötigt gedankenlos im Gepäck mitführen.
Hinzu kommt, dass die Informationslage aus meiner Sicht besser bzw. einheitlicher sein könnte. Reiseführer, das Auswärtige Amt und Fluggesellschaften wie Emirates machen zwar auf das Problem aufmerksam. Sie halten sich aber mit genaueren Handlungsanweisungen für Betroffene oft zurück oder merken nicht, dass ihre Infos verwirrend sind. Auch die emiratischen Behörden (Tourismus, Gesundheit, Regierung) haben auf ihren Webpräsenzen teils widersprüchliche, gut versteckte oder gar keine Infos. Je nachdem, mit wem man es zu tun hat, kann man also eine andere Antwort bekommen. Da könnte der geneigte Urlauber auf die Idee kommen, dass die Thematik an Bedeutung verloren hat.
Zudem ist mir schon lange keine Schlagzeile mehr über eine Festnahme am Flughafen untergekommen. Zumindest keine, die darauf zielte, dass jemand eine Packung mit Medikamenten für den Eigenbedarf in Dubai mitführte. Alles, was ich in der letzten Zeit gelesen habe, drehte sich darum, dass richtige Schmuggler aufgeflogen sind. Also solche, die einen ganzen Koffer voller Tabletten dabei hatten oder Drogen in Handyschacheln etc. versteckt hatten.
Entscheide selbst, aber informiere Dich zuerst
ABER! Und jetzt kommt’s: Ich möchte trotzdem, dass Du über die Rechtslage vor Ort Bescheid weißt. Denn: Nur, weil es schon lange keinen Vorfall mehr gab oder die Kontrollen aktuell vielleicht eher lax sein mögen, bedeutet das nicht, dass das Zero-Toleranz-Gesetz ungültig ist. Du kannst das Thema aufgrund der eben genannten Gründe auf die leichte Schulter nehmen und unvorbereitet reisen. Du kannst aber auch vorsichtig sein und Dich so vorbereiten, dass Du mit „problematischen Medikamenten“ UND gutem Gefühl reisen kannst. Informiere Dich hier über die nötigen Schritte und triff dann eigenverantwortlich die Entscheidung, wie Du damit umgehen möchtest.
Dass das Thema nach wie vor aktuell ist, zeigt übrigens ein Artikel vom Januar 2018 in den Gulf News. Die bekannte Tageszeitung warnt Reisende darin davor, die Sache allzu leichtfertig anzugehen. Der Beitrag ist um eine (unvollständige) Top-20-Aufstellung angereichert. Diese listet häufig gebrauchte Arzneien auf, deren Wirkstoffe auf der Liste der verbotenen bzw. kontrollierten Medikamente stehen. Hier kannst Du einen ersten Eindruck davon bekommen, welche Art Arzneimittel problematisch sind.
ACHTUNG: Bitte schlage alle hier genannten Quellen selbst noch einmal mit kritischem Auge nach. Zum einen kann ich nicht jede Änderung immer auf dem Schirm haben und zeitnah in den Blog einfließen lassen. Zum anderen kann ich nicht ausschließen, auch mal etwas falsch verstanden zu haben. Ich kann das Thema hier nur so abhandeln, wie es sich mir im Mai 2019 dargestellt hat. Alle Tipps, die ich hier gebe, basieren allein auf meiner persönlichen Auffassung bzw. Interpretation der Sachlage. Daher: Alle Angaben ohne Gewähr!
Bitteres Ende: Import von Drogen- und Medikamenten nach Dubai
Die folgenden Fälle sind zwar alle schon recht lange her, aber sie zeigen deutlich, warum es nicht verkehrt ist, Vorsicht walten zu lassen. Da sich das Gesetz in den VAE bezüglich der Einfuhr kontrollierter Medikamente, Psychopharmaka, Narkotika und Drogen nicht geändert hat, kann so etwas meiner Meinung nach durchaus wieder passieren.
Eben nicht zu vernachlässigen: Cannabis-Stäubchen
Folgender spektakulärer Fall führte wegen einer für uns lächerlich anmutenden Menge Drogen zu einer Festnahme. Es folgte eine 4-jährige Inhaftierung: An der Schuhsohle eines britischen Mannes wurden 0,003 Gramm Cannabis im Jahr 2007 gefunden.
Noch so ein unglücklicher Fall, wo eine Minimenge Cannabis einem Reisenden zum Verhängnis wurde: Er wurde am Flughafen aus dem Verkehr gezogen, weil er das Jetlag-Mittel Melatonin bei sich führte. Dieses Medikament ist zwar in Dubai rezeptfrei erhältlich, es wurde aber von den Sicherheitsbeamten irrtümlich als verbotenes Medikament identifiziert. Es folgte ein Urintest, aber selbst als dieser negativ ausfiel, ließ man nicht von dem Touristen ab und durchsuchte das Gepäck genauer. Eine verschwindend geringe Menge von 0.03 Canabis wurde gefunden und brachte ihn in Haft.
Wo es gerade um Drogen geht: Besonders kurios für uns Europäer erscheint der folgende Fall, gilt Mohn bei uns doch als ein ganz normales Nahrungsmittel. In Dubai und Co. aber sind die Samen der Mohnblume verboten. Bringe also bitte auch keine damit versehenen Backwaren mit ins Land: Ein Inder wurde 2013 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil der ca. 100 Gramm Mohn im Gepäck hatte.
Ärztliche Erlaubnis kann Ungemach verhindern
Aber auch wenn es um vom Arzt verordnete Arznei geht, kann ein Reisender in Dubai und Abu Dhabi vorläufig im Gefängnis landen. Nämlich dann, wenn deren Wirkstoffe auf der Liste der verbotenen Medikamente stehen und der Festgehaltene nicht ad hoc beglaubigte Dokumente darüber vorweisen kann, dass er die Medizin wirklich braucht. Dann ist es am Angeklagten zu beweisen, dass es sich um eine ärztliche Verschreibung handelt: Eine Britin wurde 2005 bei einem Urintest am Flughafen in Dubai positiv auf Codein getestet. Obwohl sie diese Substanz sogar während ihres Aufenthalts in Dubai in einem Krankenhaus erhalten hat, warf man ihr eigenverantwortliches Verabreichen vor. Zwei Monate saß sie im Gefängnis, bis ihr Hausarzt in England sich einschaltete. Er bestätigte den emiratischen Behörden schriftlich, dass seiner Patientin derartige Schmerzmittel in Großbritannien verschrieben worden seien.
Blacklist-Medikamente mitnehmen: Was ist zu tun?
Du möchtest also nach Abu Dhabi oder Dubai reisen und musst Medikamente mitnehmen, weil Du auf sie angewiesen bist. Dann lautet meine Empfehlung ganz klar: Untersuche jedes einzelne davon auf den enthaltenen Wirkstoff und gleiche diesen mit der Blacklist ab. Das ist in 5 Minuten erledigt. Mache diesen Check vorsichtshalber auch für Medizin, die Du rezeptfrei bekommen hast. In den Emiraten könnte der Besitz solcher Medikamente Dein Schicksal besiegeln.
Wirst Du nicht fündig, dann gibt es keinen Grund zur Beunruhigung. Das wird bei den meisten gängigen Reiseapothekenmitteln wie Aspirin, Paracetamol, Ibuprofen, Imodium, Cetirizin etc. der Fall sein. Steht der Wirkstoff dagegen tatsächlich auf der Liste, heißt es einen kühlen Kopf bewahren, denn nun steht etwas „Papierkram“ an. Keine Sorge! Was nun zu tun ist, ist lästig, aber durchaus zu schaffen. Vorausgesetzt man kann einigermaßen gut Englisch und handelt nicht in letzter Minute … Aber der Reihe nach:
Schritt 1: Wirkstoffe mit der Blacklist abgleichen
Sieh Dir die geblacklisteten Wirkstoffe an und vergleiche sie mit denen, die in der Packungsbeilage Deiner Medikamente als aktive Wirkstoffe stehen. Wenn Du wegen der Übersetzung unsicher bist, kann Du einen Trick bemühen: Suche in der deutschen Wikipedia nach dem Wirkstoff. Klicke dann auf die englische Sprachversion des Artikels und schon siehst Du, wie der Wirkstoff korrekt auf Englisch geschrieben wird. Nun aber zu den Listen!
Die unten zuerst verlinkte Liste habe ich im Januar 2018 von der Webseite des UAE Ministry Of Health (MOH) heruntergeladen. Die Idee war, sie hier auf dem Blog als PDF zur Verfügung zu stellen, weil sich damals auf den Seiten der Behörde ständig Änderungen ergeben haben. Mehr als einmal hatte ich den Fall, dass Verlinkungen plötzlich ins Leere liefen und ich mir anschließend einen Wolf suchte, um wieder an die Infos zu kommen. Die Liste ist in exakt dieser Version momentan (Stand Dezember 2019) auf der offiziellen Webseite der Regierung der VAE und auch auf der Seite der Botschaft verlinkt. Warum ich das erwähne? Jetzt kommt leider eine der Ungenauigkeiten, vor denen ich zuvor gewarnt habe. Denn: Das Gesundheitsministerium MOH hat inzwischen eine etwas anders ausgestaltete Liste veröffentlicht.
Welche nun gültig ist? Ich persönlich tendiere dazu, die Version des MOH zu konsultieren. Ich kann mir vorstellen, dass die Infos auf der Botschafts- und der Regierungsseite einfach noch nicht angepasst wurden. Die entsprechende Unterseite des MOH ist dagegen seit meinem letzten Besuch definitiv geupdatet worden. Die dort jetzt zur Verfügung gestellte Blacklist trägt nämlich einen Zeitstempel vom April 2019. Zudem hat sie hinter jedem Wirkstoff nun eine genaue Info darüber stehen, welcher „Papierkram“ für die Mitnahme eines Medikaments mit diesem Wirkstoff nötig ist. Die Regierungsseite dagegen hat die Liste – im Gegensatz zum MOH – gar nicht selbst veröffentlicht und verlinkt nur auf eine andere Quelle. Das ist aber nur meine Einschätzung – ziehe im Zweifel bitte beide Listen-Versionen heran.
Die beiden Blacklisten: Alte und neue Version
Hier geht es zur Blacklist wie sie auch auf der Webseite der Regierung der VAE verlinkt ist (kein Zeitstempel vorhanden – mein Download erfolgte im Januar 2018):
Hier geht es zur Blacklist wie sie das Gesundheitsministerium (MOH) der VAE zur Verfügung stellt – die ursprüngliche Liste wurde zweigeteilt und auch inhaltlich verändert:
Bitte bedenke, dass sich Dokumente wie diese hier im Laufe der Zeit inhaltlich ändern könnten. Auch können Verlinkungen kaputt gehen – vergewissere Dich also im Zweifel bei der Original-Quelle, ob es Neuerungen gibt!
Schritt 2: Die richtigen Dokumente sammeln
Du hast nun also nachgesehen auf der neueren Liste des MOH und Deine Arzneimittel enthalten lt. Liste „kontrollierte“ Wirkstoffe? Nun kommt es darauf an, welche Spezifikationen die Liste in Bezug auf die erlaubte Menge und die benötigten Dokumente benennt. Generell werden die Wirkstoffe unterteilt in solche, die als verboten („prohibited„) gelten und solche, die mit den richtigen Begleitdokumenten und in der korrekten Menge trotzdem mitgeführt werden dürfen.
Für den Fall, dass Deine Wirkstoffe nicht als „prohibited“, also verboten, gekennzeichnet sind, musst Du jetzt folgende Dokumente zusammentragen (was genau benötigt wird, kannst Du auch noch einmal direkt hinter jedem einzelnen Wirkstoff nachlesen):
- Aktuelles Rezept für das jeweilige Medikament
- Medizinischen Bericht (Attest), beglaubigt von einer Behörde wie dem Gesundheitsamt*
Diese Dokumente nimmst Du dann einfach zusammen mit der Arznei im Handgepäck mit. Bitte achte unbedingt darauf, dass Du die zulässige Einfuhrmenge nicht überschreitest. Auch diese wird genau genannt hinter jedem einzelnen Wirkstoff.
Für den Fall, dass die Wirkstoffe als „prohibited“, also verboten, gekennzeichnet sind, handelt es sich um:
- Digitale Form eines aktuellen Rezepts für das jeweilige Medikament
- Digitale Form eines medizinischen Berichts (Attest), beglaubigt von einer Behörde wie dem Gesundheitsamt*
- Digitale Form Deines gültiger Reisepasses
*Im Original steht auf der Seite des MOH: „Medical report approved by health entities„. Was das genau sein soll, wird leider nicht spezifiziert. Auf der Liste selbst, d.h. im anfänglichen Erklärungsteil, der auf die benötigten Dokumente eingeht, wird es so formuliert: „Authenticated certificate and/or permit, from the health authority of the country of departure, confirming his/her legal authority to possess, for personal use, medical preparations mentioned therein.“ Auch nicht viel eindeutiger …
Ich persönlich würde mir hier vom Arzt einfach die Vorlage eines Reise-Attests (wie zum Beispiel jene vom ADAC) ausfüllen und unterschreiben lassen. Diese dann vom Gesundheitsamt abstempeln lassen. Ob das so zu 100 % korrekt ist, kann ich nicht sagen, aber ich denke, das Ergebnis kommt der Forderung in der englischen Formulierung recht nahe. Ich bin diesen Weg übrigens interessehalber einmal gegangen, um zu prüfen, ob das klappt. Was ich dabei feststellen musste: Die Ärztin hat eine Gebühr genommen für das Ausfüllen, den Stempel vom Amt gab es dagegen gratis. Hätte es eigentlich andersherum vermutet!
Da für die Einfuhr verbotener Medikamente ein Online-Antrag gestellt werden muss, werden die Dokumente werden in digitaler Form (Foto oder Scan) benötigt. Bei der Erstellung des nötigen Accounts bzw. während des Ausfüllens des Online-Formulars müssen sie ggf. als Anhang hochgeladen werden.
Folge bezüglich der Dokumente bitte ausschließlich den Anweisungen, die Dir während des Online-Beantragungsprozesses eingeblendet werden. Verifiziere meinen oben gemachten Vorschlag bezgl. des medizinischen Berichts nötigenfalls noch einmal. Möglicherweise werden während des Prozesses künftig genauere Infos zu den geforderten Dokumenten gegeben. Im Internet kursieren verschiedene Versionen über die Vorgehensweise zur Sammlung aller nötigen Dokumente, auf die man sich besser nicht blauäugig verlassen sollte. Schließlich kann sich das Prozedere im Laufe der Zeit ändern!
Schritt 3: Online die Einfuhrerlaubnis beantragen
Du hast nun alle Dokumente in digitaler Form bereitliegen. Um nun die Importerlaubnis beim MOH zu beantragen, besuche auf deren Webseite die Kategorie Services -> Individual Services -> Patient Support Services Package und klicke auf Issuing permission to import medicines for personal use (d.h. „Antrag auf Erlaubnis, Medikamente für den persönlichen Gebrauch zu importieren„). Lies Dir in Ruhe die dort zur Verfügung gestellten Guidelines durch. Die eine Guideline erklärt, wie man einen Account erstellt. Dies ist notwendig, um den E-Service des Portals nutzen alle folgenden Schritte online durchführen zu können. Die andere Guideline beschreibt ausführlichst das Online-Beantragungsprozedere.
Nochmal im Klartext: Um den Antrag auf Erlaubnis zu stellen, ist es essentiell, ein Online-Formular auszufüllen. Dieses wird auf der verlinkten Unterseite jedoch nicht direkt zum Download angeboten. Man muss oben auf den Button Go to the e-service klicken, sich einen Account erstellen und ein Online-Formular innerhalb des Accounts ausfüllen und mit Anhängen versehen.
Wenn dann alles geklappt hat, bekommst Du eine elektronische Bestätigung zugesendet, die besagt, dass Du Deine Medikamente mit nach Dubai etc. bringen darfst. Vergiss nicht, sie mit die Reise zu nehmen!
Plan B: Dokumente direkt beim Zoll anzeigen
Solltest Du an Account-Erstellung und Login scheitern, kannst Du den Customer-Service des MOH kontaktieren und dort nach dem Formular zu fragen. Dort richtest Du dann auch Fragen hin, die die benötigten Dokumente betreffen. Hier findest Du die Kontaktdaten und auch ein Kontaktformular. Als komplette Alternative zur Online-Anmeldung der Medikamente nennt das MOH übrigens die Option, die Medikamente direkt bei der Einreise dem Zoll zu präsentieren. Auch hier müssen natürlich die oben genannten Dokumente vorgelegt werden.
100 % Sicherheit? Nur bei Reisen ohne Medikamente
Nachdem Du das gelesen hast, verstehst Du vielleicht, warum ich als eher ängstliche Sicherheitsfanatikerin in der Regel ohne Medikamentenarsenal in die Emirate reise. Auch, wenn Wellen schlagende Festnahmen nicht vorkommen gemessen an den Millionen Menschen, die jährlich dort durch die Flughäfen geschleust werden: Ich habe für diesen Artikel einfach zu viel nach „Einzelskandalen“ in diesem Gebiet recherchiert und sage mir inzwischen: Da ich nicht regelmäßig auf gewisse Tabletten oder Tropfen angewiesen bin, kann ich ebenso gut ohne reisen. Es ist definitiv etwas paranoid, aber so beuge ich wirklich jedwedem Missverständnis vor.
Klar, wer nur Aspirin & Co. mitnimmt, dem wird vermutlich nichts geschehen. Die oben gebrachten Beispiele zeigen aber, dass es ungute Folgen haben kann, wenn man rund um das sensible Thema Medikamente aus welchen unglücklichen Umständen auch immer auffällig wird. Selbst bei in den Emiraten gängigen Präparaten bleibt ein Restrisiko, ins Visier der Kontrolleure zu geraten – vielleicht, weil ein Sicherheitsbeamter durch viele oder seltenere bzw. ihm unbekannte Medikamente im Gepäck auf Dich aufmerksam wird und Dich genauer durchsucht. Wenn Du dann im Sinne der arabischen Gesetze Dreck (Drogen, Alkohol etc.) am Stecken hast, kann es ungemütlich werden …
Gute Versorgung in emiratischen Apotheken
Mal ehrlich: Schleppt man mit der Reiseapotheke nicht ohnehin immer viel zu viel Ballast herum, der letzten Endes nicht gebraucht wird? Das Vorhaben, gar nichts mitzunehmen, habe ich nun schon mehrfach erfolgreich in die Tat umgesetzt. Trat doch Unwohlsein ein, habe ich in einer der zahlreichen Apotheken von Dubai und Abu Dhabi bei gut Englisch sprechenden Angestellten etwas zur Linderung der Beschwerden bekommen.
Gut zu wissen: Es ist kein Problem, dort die Mehrheit der weltweit gebrauchten Standard-Medikamente zu kaufen. Von der Migräne-Tablette über Hustenpastillen bis hin zum Durchfallmittel bekommt man alle Original-Marken, die man von zuhause gewohnt ist. Aspirin steht sogar in den Selbstbedienungsregalen der Drogerieabteilungen in den großen Mall-Supermärkten (z.B. Marina Mall). Manche Arzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, gehen in den VAE sogar ohne Rezept über den Tresen!
Exkurs zur Anti-Baby-Pille
Eines ist klar: Selbst wenn man sich dazu entscheidet, Nasenspray und Kopfschmerztabletten nicht mitzunehmen, kann frau nicht einfach die Pille daheim lassen. Auch hier ist ein Wirkstoffabgleich mit der Liste der kontrollierten Medikamente empfehlenswert. Ein möglicher Wirkstoff heißt beispielsweise Ethinylestradiol. Die Besonderheit nun: Auf der alten Version der Liste (zu finden auf der Regierungswebseite) steht dieser Wirkstoff als „controlled“ (siehe Abschnitt der CD (B) Medikamente) drauf. Auf der neuen Version der Liste (zu finden beim MOH) konnte ich ihn nicht mehr entdecken. Oder habe ich vielleicht Tomaten auf den Augen?
Frau muss nun offenbar selbst entscheiden, auf welche Listenversion sie setzen möchte. Oben habe ich erklärt, warum ich persönlich geneigt bin, der Version des MOH mehr Vertrauen zu schenken. Daraus folgt für mich, dass ich mir über die Mitnahme einer Pille mit Ethinylestradiol keine Gedanken mehr machen müsste. Noch eine Überlegung meinerseits geht in diese Richtung: Wenn frau nur das angebrochene Pillenblister bzw. je nach Aufenthaltslänge noch ein weiteres mitnimmt, kann man ihr schlecht Schmuggler- bzw. Verkaufsabsichten vorwerfen. Die Einnahme der Pille ist doch völlig uninteressant (da mit viel zu vielen Unsicherheiten verbunden!), wenn Frauen nicht die Option haben, dies über einen längeren Zeitraum zu tun.
Update: Eine meiner Leserinnen hat telefonisch beim MOH nachgefragt und erfahren, dass deren Liste tatsächlich die aktuellste ist. Das bedeutet, dass die Pille mit Ethinylestradiol offiziell nicht mehr Bestandteil der Liste ist und somit problemlos mitgenommen werden kann. Bitte nur keine größere Vorräte als für 3 Monate! Danke noch einmal, Jeanine! <3
Wer nun aufgrund der etwas unglücklichen Konstellation mit den zwei kursierenden Listen trotzdem immer noch sehr ängstlich ist, kann natürlich versuchen, das Online-Anmeldeprozedere wie oben beschrieben durchzuexerzieren. Da dieses jedoch über das MOH stattfindet, vermute ich, dass die sich fragen, warum hier Aufwand produziert wird, wo doch der Wirkstoff gar nicht auf deren Liste steht. Idee: Hole Dir fürs gute Gefühl einfach ein unterschriebenes Attest von Deiner Frauenärztin und nimm dieses sowie das Original-Pillenrezept mit auf Reisen.
Wie ist es Euch ergangen?
Ich freue mich sehr über Eure Erfahrungsberichte rund um das Thema Medikamente in Dubai, Abu Dhabi & Co.: Wie habt Ihr die Mitnahme Eurer Arznei vorbereitet? Seid Ihr auf Schwierigkeiten gestoßen? Wurdet Ihr kontrolliert?
Ist mein Artikel gut verständlich oder fehlen Euch Infos? Schreibt es mir gern in die Kommentare!